Pferdeschwemme – Baden mit Pferden in Brandenburg

Um es vorweg zu nehmen: ja – Pferde können schwimmen und zwar von Geburt an. Pferde schwimmen in diagonaler Fußfolge wie beim Rückwärtsrichten oder Traben. Sie drücken dabei den Rücken durch und müssen darauf achten, Maul, Nüstern und Augen über der Wasseroberfläche zu behalten. Also ja: sie können es.

Wer allerdings einen Trainingseffekt haben möchte, sollte seinem Pferd den festen Grund unter den Füßen gewähren und nur so weit ins Wasser gehen, dass eine Vorwärtsbewegung mit Bodenhaftung möglich ist. Gegen den Widerstand des Elementes zu arbeiten, stärkt die Muskeln und das Herz-Kreislauf-System und ist eine sinnvolle Abwechslung für den Trainingsalltag.

Früher war die so genannte Pferdeschwemme – oder auch Wette oder Weed – dafür gedacht, erhitzten Pferden Abkühlung zu spendieren oder auch ganz einfach, sie im möglichst fließenden Gewässer zu tränken.

Eine der bekanntesten Pferdeschwemmen befindet sich in Salzburg und war Teil des Hofmarstalls im 16. Jahrhundert. Ein beeindruckendes Bauwerk der Barockarchitektur, welches den hohen Stellenwert der Fürstenpferde versinnbildlicht.

Die Pferdeschwemme als Begriff findet sich übrigens unter vielfältigsten Synonymen zum Beispiel in Straßennamen wieder: zum Roßbach oder auch Rosenbach deuten darauf hin, dass hier in früherer Zeit Pferde getränkt und gewaschen wurden.

Das Pferdeschwimmen an sich ist vermutlich wieder einmal etwas, das sich viele Reiter wünschen. Herrlich, in einem See ein glückliches Pferd zu erleben, dass sich ausgiebig den Bewegungsmöglichkeiten im erfrischenden Nass widmet.

Es gibt kein Verzeichnis über Rossschwemmen in Brandenburg. Wohl aber mehr oder weniger bekannte Orte, an denen das Schwimmen mit Pferden erlaubt ist:

Am Rückersdorfer See gibt es eine Pferdeschwemme – sie ist Teil einer Hindernisstrecke.

Über den Pferdebetrieb Zehe gelangen Ross und Reiter an die Pferdeschwemme am Heinersdorfer See.

Am Landgestüt Neustadt Dosse ist das Durchreiten eines Gewässers fester Bestandteil des Trainings.

Wer sich und seinem Pferd auf einem Geländeritt Abkühlung verschaffen oder sogar gezielt an den See reiten möchte, sollte sich allerdings zunächst mit den Vorschriften vertraut machen – denn auch hierfür gibt es Gesetze. In diesem Fall greift § 43 des Brandenburgischen Wassergesetzes, Absatz Gemeingebrauch. Demnach darf „Jedermann Öffentliche Gewässer ohne Erlaubnis oder Bewilligung“ nutzen, soweit eine „erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer“ nicht zu befürchten ist. Die Meisten wissen sicherlich: hier hat oft die Gemeinde ein Wörtchen mitzureden und es ist Verhandlungssache, ob den Pferden der Zugang zur Badestelle erlaubt wird.

Darüberhinaus liegt es eindeutig in der Eigenverantwortung des Reiters, das Erlebnis „Baden mit Pferd“ so zu gestalten, dass der Spaß im Vordergrund steht und weder für Ross noch Reiter Gefahren zu befürchten sind.

Im Grunde doch eigentlich das, was wir uns von jedem Ausbildungsthema wünschen: sichere Bedingungen wie zum Beispiel ein fester Untergrund, in dem die Pferdehufe nicht einsinken.

Passende Ausrüstung wie offene Zügel oder zwei Führstricke, damit das Pferd sich nicht verheddern und schlimmstenfalls den Kopf unter Wasser ziehen kann.

Und nicht zuletzt ein gutes Gespür, um das Verhalten des Pferdes im Wasser richtig einzuschätzen.

Und dann? Na – ab ins kühle Nass und ein weiteres tolles Highlight in der Beziehung verbuchen!

Text: Annabelle Krieg
Foto: Saskia Uppenkamp