PFERDELAND BRANDENBURG 2023

PFERDELAND BRANDENBURG 25 PFERD UND NATUR Illustrationen: Adobe Stock / willierossin, freepik.com Reiterknigge für das Gelände Brandenburg ist ein Paradies für Reiter. Insgesamt rund 60.000 Kilometer bereitbareWege listet der Landes- betrieb Forst Brandenburg auf. Davon sind allein 48.500 Kilometer tolleWaldwege. Untersagt ist das Reiten nur in gesperrten Bereichenmit generellemBetretungsverbot. Auf ein paar Dinge sollten Sie generell acht- geben. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. beschreibt sie als „12 Gebote“ für das Reiten imGelände: 1 „Verschaffe deinem Pferd täglich ausreichend Bewe- gung unter dem Sattel und möglichst auch auf der Weide oder dem Paddock!“ 2 „Gewöhne dein Pferd behutsam an den Straßenverkehr und das Gelände!“ Empfehlenswert ist auch ein Gelassenheitstraining mit Ihrem Pferd in einer geführten Gruppe. 3 „Vereinbare alle Ausritte mit Freunden – in der Gruppe macht es mehr Spaß und es ist sicherer!“ 4 „Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz für dich und das Pferd; verzichte beim Ausritt nie auf den bruch- und splittersicheren Reithelmmit Drei- bzw. Vierpunkt- befestigung!“ 5 „Kontrolliere täglich den verkehrssicheren Zustand von Zaumzeug und Sattel!“ 6 „Informiere dich über die gesetzlichen Regelungen für das Reiten in Feld und Wald in deiner Region!“ In Brandenburg gilt: Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist grundsätzlich auf zweispurigen Wegen und Straßen erlaubt. Ausgenommen sind: Sport- und Lehrpfade, Rückewege und Waldeinteilungsschneisen. Die gesetzlichen Regelungen zum Reiten imWald sind im Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) verankert: Auf Wegen ist das Radfahren und das Fahren mit Kranken- fahrstühlen gestattet. Das Reiten und Gespannfahren ist nur auf Waldwegen und Waldbrandschutzstreifen zulässig. Waldwege sind Wirtschaftswege, die von zwei- oder mehr- spurigen Fahrzeugen befahren werden können. Wald- brandwundstreifen sind von Vegetation und brennbarem Material frei zu haltende Streifen, insbesondere entlang von Bahnlinien und Straßen zum Schutz der nachgelager- ten Waldbestände vor Waldbrand. 7 „Reite nur auf Wegen und Straßen, niemals querbeet, und meide ausgewiesene Fuß-, Wander- und Radwege, Uferböschungen und Biotope!“ 8 „Verzichte auf einen Ausritt oder nimm Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle weich gewor- den sind, und passe dein Tempo dem Gelände an!“ Ratsam ist bei Sandwegen, möglichst mittig zu reiten, da- mit die Spuren für Radler und Spaziergänger eben bleiben. 9 „Begegne Fußgängern, Radfahrern, Reitern, Gespann- fahrern und Kraftfahrzeugen immer nur im Schritt und sei freundlich und hilfsbereit zu allen!“ Dazu gehört auch, Pferdeäpfel von den Wegen zu beseiti- gen und sonstigen Abfall immer mit nach Hause zu nehmen. 10 „Melde unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz!“ 11 „Sprich mit Reit- und Fahrkollegen, die gegen diese Regeln verstoßen!“ 12 „Du bist Gast in der Natur und dein Pferd bereichert die Landschaft, wenn du dich korrekt verhältst.“ Nehmen Sie imWald immer Rücksicht auf Tiere und Pflanzen. Info Weitere Informationen gibt es beim VFD Landesverband Berlin-Brandenburg auf vfd-bb.de. Hier ist im Menü ein Reit-Knigge zu finden.

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